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St. Leonhard/Pitztal - Erschließung: Mittelbergferner, Hangender Ferner, Karlesferner und Linker Fernerkogel und die Talabfahrt nach Mittelberg (St. Leonhard/Pitztal - Erschließung des Mittelbergferners)

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St. Leonhard/Pitztal - Erschließung: Mittelbergferner, Hangender Ferner, Karlesferner und Linker Fernerkogel und die Talabfahrt nach Mittelberg

 

 

 

 

Seit dem Jahre 2001 tobt im wahrsten Sinne des Wortes ein Kampf um die Erschließung weiterer Gletscher und Gletscherflächen in den Ötztaler Alpen. Besonders dramatisch spielt es sich im Tiroler Pitztal ab. Dort wollen die Pitztaler Gletscherbahnen sehr hartnäckig

  • eine Talabfahrt vom Mittelbergferner über das Grießtal nach Mittelberg bauen und
  • eine Gondelbahn von Mittelberg auf den Linken Fernerkogel errichten, das Gelände südlich und nördlich des Linken Fernerkogel am Hangenden Ferner und Karlesferner mit Verbindungen zum Ötztaler Gletscherskigebiet am Rettenbach- und Tiefenbachferner
    erschließen (siehe Skizze).

Die Tiroler Landesregierung öffnete dazu mit den Novellierungen des Tiroler Naturschutzgesetzes am 14. November 2001 und am 12. Mai 2004 Tür und Tor und weichte den absoluten Gletscherschutz auf:

2001 mit der Formulierung: ... davon ausgenommen sind die Errichtung von Anlagen, die notwendig sind, damit die in einem Gletscherskigebiet befindlichen Personen im Notfall sicher aus dem betreffenden Gebiet gelangen können.

2004 mit der Formulierung: ... davon ausgenommen sind

                  1. der Betrieb, die Instandhaltung und die Instandsetzung

                      von bestehenden Anlagen sowie deren Änderung;
                  2. die Errichtung von Anlagen, die notwendig sind, damit

                     die in einem Gletscherskigebiet befindlichen Personen im

                     Notfall sicher aus dem betreffenden Gebiet gelangen

                     können;
                 3. die Errichtung von Anlagen in einem bestehenden

                     Gletscherskigebiet, sofern dies in einem

                     Raumordnungsprogramm nach Abs. 2 für zulässig erklärt

                     worden ist.

 

   

Talabfahrtsprojekt
Nach mehreren gescheiterten Anläufen in den Jahren 2001 bis 2003 reichte die Pitztaler Gletscherbahn GmbH. neuerdings am 31. Mai 2005 den Antrag auf Genehmigung des Sicherheitsweges Mittelberg (= Talabfahrt) nach dem UVP-Gesetz 2000 ein. Mit Bescheid vom 20. Juni 2006 wurde die beantragte Genehmigung vom Amt der Tiroler Landesregierung versagt. Dieses Prüfergebnis entspricht voll und ganz der Ansicht des Oesterreichischen Alpenvereins, wonach eine sichere Notentleerung des Pitztaler Gletscherskigebietes über die geplante Talabfahrt über diesen engen, felsigen und steilen Abstieg nicht möglich ist und obendrein der Landschaftseingriff in dieses Grießtal einen nicht mehr zu vertretenden Landschaftsfrevel darstellen würde. Laut Medienberichten vom 25. Juli 2006 hat die Betreibergesellschaft nun Beschwerde beim Umweltsenat gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung eingebracht. Ende Juli/Anfang August 2006 wollten die Pitztaler die Talabfahrt mittels einer Gemeindeverordnung der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal regelrecht erzwingen und mit den Bauarbeiten beginnen. Das wurde aber von der Landesregierung sofort unterbunden. Mittlerweile wurde von der Tiroler Landesregierung ein "Notweg" genehmigt. Siehe dazu weitere Informationen!

 

 

  Grafik vergrößern >

 

  Projekt Zusammenschluss der Gletscherskigebiete des Ötz- und Pitztals, Linker Fernerkogel

Mit Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 2. Mai 2006 hat die Tiroler Landesregierung ein Raumordnungsprogramm beschlossen, welches jene Gebiete auf Gletschern und in Gletschervorfeldern ausweist, welche die Landesregierung aus der Sicht der überörtlichen Raumordnung für die schitechnische Erschließung vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungsverfahren (UVP) frei gibt (LGBl. Nr. 43/2006).
     
 

Mit diesem Raumordnungsprogramm weist die Tiroler Landesregierung den Weg für die Totalerschließung des Hochgebirgsareals zwischen dem Ötztaler Gletscherskigebiet am Rettenbach- und Tiefenbachferner und dem Pitztaler Gletscherskigebiet rund um den Linken Fernerkogel:

  • Seilbahnerschließung Mittelberg - Grießtal - Linker Fernerkogel
  • Pistenerschließungen Linker Fernerkogel - Hangender Ferner, Karlesferner, Mittelbergferner
  • Seilbahnerschließung Karlesferner Rettenbachjoch/Gletscherschigebiet Rettenbachferner
  • Pistenerschließung Linker Fernerkogel (Südseite) Mittelbergferner
  • Tunnelerschließung Gletscherschigebiet Tiefenbachferner

 

   

Wiederholt hat der Oesterreichische Alpenverein/Fachabteilung Raumplanung-Naturschutz auf die Gefahr des Aufgehens eines weiteren alpinen Schutzhauses, nämlich der im Jahre 1892 erbauten Braunschweiger Hütte (DAV-Sektion Braunschweig), samt dem aufgrund der räumlichen Nähe für die Ausbildung im Eis hervorragend geeigneten Karlesferner und Hangender Ferner im Massentourismus gewarnt. Die Tiroler Landesregierung hat die Anregungen, Argumente und Wünsche des Alpenvereins in den Wind geblasen. Über 36.000 bergbegeisterte Menschen haben im Rahmen der OeAV-Unterschriftenaktion "Hände weg von den Gletschern!" bisher ihre Unterschrift gegen diese geplante Gletschererschließung geleistet. Aufgrund dieser Vorkommnisse wird sie wieder intensiviert und fortgesetzt!

 

Die Unterschriftenlistekönnen Sie sich hier als pdf herunterladen!

    Diagramm vergrößert anzeigen >

 


 

 

 
 
 
 

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