Logo Österreichischer Alpenverein

Die Alpenkonvention (Die Alpenkonvention)

MITGLIED werden
zur Anmeldung
Logo Alpenvereinaktiv
EHRENAMTLICH aktiv werden
Infos hier          
Klimabündnis-Betrieb
Teaser-Banner-Bild mit Link auf
 

Förderer der Initiative SicherAmBerg

  Förderer der Initiative SicherAmBerg

Teaser-Banner-Bild mit Link auf http://www.salewa.com
Teaser-Banner-Bild mit Link auf https://www.generali.at
Teaser-Banner-Bild mit Link auf https://www.alpenverein.at/portal/service/partner/300_Alma.php
Teaser-Banner-Bild mit Link auf https://werner-mertz.at/

Die Alpenkonvention

Nach den zahlreichen Forderungen von CIPRA International und anderen Organisationen zur Erarbeitung einer Alpenschutzkonvention, die schon auf die fünfziger Jahre zurückgehen, hat das Europäische Parlament schließlich mit einstimmigem Plenumsbeschluss vom 17. Mai 1988 den Startschuss für dieses internationale Vertragswerk zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes gegeben.

Unter der Regie des damaligen deutschen Umweltministers Alfred Toepfer fand 1989 in Berchtesgaden (D) die 1. Alpenkonferenz der Umweltminister statt. Dort wurde eine 89 Punkte umfassende Resolution über Beweggründe und Inhalte der Alpenkonvention gefasst. Unter dem darauffolgenden österreichischen Vorsitz konnte die Rahmenkonvention erarbeitet und schließlich anlässlich der 2. Alpenkonferenz in Salzburg im Jahre 1991unterzeichnet werden. Damit stellen sich die Vertragsparteien das ambitiöse Ziel, international verpflichtende Rahmenbedingungen zu erarbeiten, damit eine umweltverträgliche Nutzung des gesamten Alpenraumes - also die richtige Balance zwischen Ökonomie und Ökologie - möglich wird. Dies stellt aber in Europa Neuland dar: Während bestehende Konventionen rein sektorale Ziele verfolgen, die oft sehr eng gesteckt sind (Artenschutz, Luftreinhaltung, Schutz von Meeren - Helsinki-Konvention/Nordsee-Konferenz), bezieht sich die Alpenkonvention auf einen von elf Millionen bewohnten und teilweise sehr intensiv genutzten Raum, in dem sich Wirtschafts- und Schutzinteressen kleinräumig ineinander verzahnen.

Rahmenkonvention mit nachgeschalteten Durchführungsprotokollen

Vom Aufbau des Vertragswerkes her gesehen wählten die Vertragsparteien die vergleichsweise eher seltener praktizierte Variante einer Rahmenkonvention mit nachgeschalteten Durchführungsprotokollen. Während üblicherweise Protokolle als spätere Novellierungen der Rahmenkonvention verabschiedet werden, stützt sich die Alpenkonvention a priori auf den Inhalt ihrer Protokolle. Das erschwert naturgemäß die erstmalige Ausverhandlung. Auch die hohe Anzahl von insgesamt 12 vorgesehenen Protokollen zeichnet die Alpenkonvention aus.

Die Protokolle dienen zur Festlegung der konkreten Inhalte. Hier wurde ein 2-stufiges Vorgehen etabliert: In einer ersten Phase erarbeitet eine internationale Arbeitsgruppe aus hohen Beamten unter Einschluss von NGOs aus allen beteiligten Staaten unter verantwortlicher Federführung eines Staates einen Protokoll-Entwurf. In einer zweiten Phase wird dann allen Vertragsparteien der ausverhandelte Entwurf zur innerstaatlichen Vernehmlassung vorgelegt. Im besten Falle erfolgt dann die einstimmige Annahme des Protokolls durch die Vertragsparteien, die Unterzeichnung durch die Umweltminister anlässlich der alle zwei Jahre stattfindenden Alpenkonferenzen. In der Folge findet die Ratifikation in den nationalen Parlamenten nach erfolgter Beratung in verschiedenen Ausschüssen und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden beim Verwahrer (Österreich). Sobald drei Staaten diesen Prozess durchlaufen haben, tritt das Protokoll in Kraft. Danach werden die Inhalte innerstaatlich auf der jeweils geeigneten Ebene der Gebietskörperschaften umgesetzt. Dafür bestehen bereits von der 6. Alpenkonferenz 2000 beschlossene Umsetzungsrichtlinien.

Wie die Zeittafeln zeigen, hat der Prozess für die Ratifikation der Rahmenkonvention auf nationaler Ebene und für die Erarbeitung der einzelnen Protokolle sehr lange gedauert: - beim Verkehrsprotokoll mühsame zehn Jahre. Österreich hat die Rahmenkonvention als erste Vertragspartei schon im Jahre 1994 ratifiziert, im Jahre 1995 ist diese nach der Ratifizierung in Liechtenstein und Deutschland in Kraft getreten. Italien hat als letzter Staat die Rahmenvereinbarung erst 1999 ratifiziert.

Anwendungsgebiet der Alpenkonvention/ c Alpconzoom
Gletscherschigebiet/ c ÖAV
Transit - Europabrücke - Brennerautobahn/ c ÖAV
Bundesgesetzblattzoom
 

Die Annahme von acht der insgesamt zwölf Durchführungsprotokolle erfolgte im Zeitraum von 1994 bis 2000. Anlässlich der 3. Alpenkonferenz in Chambèry (F) wurden die Protokolle Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft und Raumplanung und nachhaltige Entwicklung schon 1994 angenommen und von der Mehrheit der Vertragsparteien auch unterzeichnet. In Brdo (SLO) konnte 1996 das unter österreichischem Vorsitz ausgearbeitete Bergwaldprotokoll unterzeichnet werden, 1998 in Bled (SLO) folgten die Protokolle Tourismus, Bodenschutz und Energie. In Luzern schließlich konnte im Jahre 2000 nach zehnjährigen Verhandlungen auch unter das Verkehrsprotokoll ein längst fälliger Schlussstrich gezogen werden. Nachdem die federführende Schweiz schon 1995 gescheitert war, konnte schließlich unter der kundigen Leitung des Fürstentums Liechtenstein 1999/2000 ein brauchbares Protokoll ausgearbeitet werden. Mit der Existenz des Verkehrsprotokolls war es Österreich auch möglich, alle anderen Protokolle auf einen Schlag in Luzern zu unterzeichnen. Denn die Bundesländer hatten sich ausbedungen, dass zuvor ein akzeptables Verkehrsprotokoll vorliegen müsse, ehe die Republik alle Protokolle unterzeichnen darf.

Broschüren VADEMECUM Alpenkonvention

Cover Vademecum Alpenkonvention

Um einen konkreten Überblick über die Alpenkonvention zu erhalten, hat die Abteilung Raumplanung und Naturschutz die handliche Broschüre VADEMECUM Alpenkonvention mit allen Durchführungsprotokollen, AkteurInnen, Gremien, Historie, Adressen, Websites usw. herausgegeben.

Die kostenfreie Broschüre (nach Verfügbarkeit) sowie weitere Informationen zur Alpenkonvention erhalten Sie in der Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Alpenvereins per E-Mail an Abt. Raumplanung und Naturschutz

 
 
 
 

Datenschutzeinstellungen

Nur wenn Sie es uns durch Klick auf das entspechende Feld unten erlauben, setzt diese Website Analyse-/Marketing Cookies ein (Details siehe Datenschutzmitteilung). Wir verwenden diese, um Analysen und Statistiken zu erstellen, sodass wir die Website laufend verbessern können.

Ebenso abhängig von Ihrer Zustimmung werden externe Komponenten geladen (Details siehe Datenschutzmitteilung), die u.U. ebenfalls Cookies setzen. Die externen Kompenenten ergänzen die von uns auf dieser Website dargestellten Informationen und bieten zusätzliche Funktionen an. 

Diese Cookies und Komponenten können vom jeweiligen Anbieter dazu genutzt werden, Daten über Ihren Website-Besuch zu sammeln.

 
 

 

 

 

 

Datenschutzhinweis

Bitte beachten Sie, dass der folgende Link eine externe Website öffnet, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind und auf die unsere Datenschutzbestimmungen keine Anwendung finden. Informieren Sie sich bitte auf der neuen Webseite über den dortigen Datenschutz.

Ziel: