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Indoor-Kletter- & Boulderanlagen dürfen mit 29. Mai wieder öffnen! (Mit 29. Mai öffnen die Indoor Kletter- & Boulderanlagen.)

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Indoor-Kletter- & Boulderanlagen dürfen mit 29. Mai wieder öffnen!

Die Betreiber von künstlichen Kletteranlagen Österreichs haben sich koordiniert und Vorschläge für Durchführungsbestimmungen, speziell für den Indoor-Klettersport (Seilkletter- & Boulderanlagen) ausgearbeitet, um sich unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen auf eine Wiedereröffnung am 29. Mai 2020 vorbereiten zu können. Diese Maßnahmen wurden in Abstimmung mit den alpinen Vereinen und dem Kletterverband unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse von kleinen, mittleren und großen Kletteranlagen erarbeitet.

Kletterhalle. (Foto: N. Freudenthaler)zoom

Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Kletteranlagen

1. Abstandsregeln

  • in Begegnungsbereichen: 1 Meter Abstand mit MNS (Check-In, Shop, etc.)
  • bei Sportausübung: 2 Meter Mindestabstand ohne Mund-Nasen-Schutz (MNS); dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden, z.B. beim Partnercheck, Sichern, Spotten, etc. falls beim Sichern 2 Meter Mindestabstand räumlich nicht möglich sind, dann 1 Meter Abstand mit MNS
  • Um die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten, kann als wirksame Maßnahme seitens Kletteranlagenbetreiber eine beschränkte Personenanzahl in der Kletteranlage vorgegeben werden.

Wichtig: Die Einhaltung der Abstandsregeln in der Praxis ist sehr ernst zu nehmen, und diesbezüglich sind auch von Kletteranlagenbetreibenden Maßnahmen zu ergreifen, die eine Einhaltung dieser Regeln gewährleisten. 


2. Allgemeine Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen in der Kletteranlage

  • Kunden sollen möglichst bereits in Sportbekleidung erscheinen
  • Desinfektionsmöglichkeit im Ein- /Ausgangsbereich zur Verfügung stellen
  • regelmäßige Desinfektion glatter Kontaktflächen (Türen, Handläufe, etc.)
  • Vermeidung von Gruppenbildungen
  • möglichst bargeldlos zahlen
  • regelmäßiges Lüften (mechanische oder natürliche Lüftung)
  • Nutzung von Duschen gemäß den geltenden Verordnungen
  • für Gastronomie und Shop gelten die Verordnungen der jeweiligen Branche


3. Spezielle Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen beim Seilklettern und Bouldern

  • Möglichkeiten für regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren anbieten
  • möglichst eigenes Ausrüstungsmaterial (Seil, Karabiner, etc.) verwenden
  • Partnercheck auf Distanz oder mit MNS
  • Verleihmaterial wird nur ausgegeben, nachdem vom Betreiber geeignete Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt wurden
  • für die Benutzung von Toprope-Seilen und Selbstsicherungsautomaten mit vorinstallierten Karabinern wird eine Hand-Desinfektionsmöglichkeit angeboten
  • die Verwendung von trockenem sowie flüssigem Magnesia zur zusätzlichen Verminderung des Virusübertragungsrisikos wird empfohlen


Abschließend wird festgehalten, dass sämtliche Maßnahmen und Verhaltensregeln in der Kletteranlage für alle Kunden an gut sichtbaren Stellen angebracht werden.

Aktuelle Maßnahmen im pdf-Format.

Wir möchten auf die Eigenverantwortung der Betreibenden hinweisen.

Hier geht´s zum Kletteranlagen-Finder: Kletteranlagen-Finder

Boulderhalle. (Foto: N. Freudenthaler)zoom
 
 
 
 

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