Ein Landwirt (der spätere Beklagte) in der Gemeinde Frauenstein (der späteren Klägerin) hat im Jahr 2011 einen schon seit ca. 40 Jahren bestehenden, beliebten und viel begangenen Wanderweg – im Raum Schneebauerberg – dadurch „abgesperrt“, dass er eine Kette über den Weg spannte, von einem Wegrand zum anderen.
In diesen FAQs wird das Thema "Recht & Haftung für Tourenguides“ vom Österreichischen Alpenverein, Abteilung Bergsport, aufgegriffen und ausführlich bearbeitet.
„Es ist Zweck des Vereines, das Bergsteigen, alpine Sportarten und das Wandern zu fördern und zu pflegen, … die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten … er ist dem alpinen Natur- und Umweltschutz verpflichtet“ (Satzung des ÖAV, § 2 Abs. 1).